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Cannabis in Bayern

Bayern beschließt Kiff-Verbot für Volksfeste und Biergärten

Stand 17.04.24 - 15:00 Uhr

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür erlässt die Staatsregierung nun Verbote für konkrete Bereiche.

Bayern beschließt Kiff-Verbot für Volksfeste und Biergärten
©shutterstock

Kiff-Verbot auch im Englischen Garten

München (dpa) – Jetzt ist es fix: In Bayern wird das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten komplett verboten, ebenso im Englischen Garten in München. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen, es setzt damit entsprechende Pläne aus der Vorwoche in die Tat um. Zudem sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, den Cannabis-Konsum in bestimmten Bereichen zu untersagen, beispielsweise in Freibädern und Freizeitparks. Das teilte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nach der Kabinettssitzung in München mit.

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«Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz – und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz», sagte sie. Damit schaffe man «klare Verhältnisse trotz eines völlig vermurksten Gesetzes des Bundesgesundheitsministers». Die bundesweite Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April hatte Bayern trotz langen und erbitterten Widerstandes am Ende nicht verhindern können.

Unter anderem wird in Bayern aber nun das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, komplett verboten, auf dem gesamten Gelände. Ziel sei es, klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen, die für Veranstalter und Polizei umsetzbar seien, betonte Gerlach.

Cannabis-Produkte sollen vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden

Laut Cannabisgesetz des Bundes ist das Kiffen unter anderem in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten – was faktisch schon ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber bedeutet, weil sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Volksfestbetreiber und Schausteller hatten gleichwohl eine Regelungslücke beklagt.

Außerdem sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das ohnehin in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Zudem will die Staatsregierung das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten – und vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Das Verbot soll neben dem Verbrennen auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten gelten. Damit schaffe man auch Rechtssicherheit für Gastwirte und Biergartenbetreiber – denn die Vorgaben im Bundesgesetz seien völlig unzureichend und nicht praxistauglich.

So viel kosten dich Verstöße gegen die Cannabis-Regeln

Für Verstöße gegen das neue Cannabis-Gesetz drohen in Bayern hohe Bußgelder – 1000 Euro beispielsweise für das Kiffen in Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen. Das geht aus einem umfangreichen Bußgeldkatalog hervor, den das bayerische Gesundheitsministerium erarbeitet hat.

  • 500 Euro bei Kiffen in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr, in Schulen und deren Sichtweite oder auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite. Gleiches gilt für Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugängliche Sportstätten.
  • Wer in militärischen Bereichen der Bundeswehr Cannabis konsumiert, muss mit einem Bußgeld von 300 Euro rechnen.
  • Wer etwas mehr als die erlaubte Menge Cannabis besitzt oder mit sich führt, muss im Freistaat mit einem Bußgeld zwischen 500 und 1000 Euro rechnen.

Verstöße von Cannabis-Clubs

Teuer wird es auch für Verstöße im Zusammenhang mit künftigen Cannabis-Anbauvereinigungen: Für das unerlaubte Werben oder Sponsoring, für eine unzureichend gesicherte Lagerung von Cannabis und viele weitere Verstöße drohen Bußgelder von mehreren hundert Euro. Für einige Verstöße sind sogar Bußgelder von bis zu 30 000 Euro möglich, etwa für den unerlaubten Versand oder die Lieferung von Cannabis-Stecklingen. Einzelne Medien hatten zuletzt bereits über den neuen Bußgeldkatalog berichtet.

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